Wenn Kinder im Auto mitfahren, ist besondere Sicherung gefragt. Ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung sind nötig, um den kleinen Mitfahrern die bestmögliche Sicherheit zu gewähren. Aber wann ist welche Sicherung geeignet und was ist am sichersten? EFAHRER.com hat für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Kindersitz zusammengefasst.
Fahren Kinder im Auto mit, müssen diese laut Gesetzgeber besonders gesichert sein. Dazu stehen verschiedene Rückhalteeinrichtungen, wie die Sicherungen für Kinder genannt werden, zur Auswahl. Kleine Kinder müssen in einem Kindersitz sitzen. Für größere Kinder reicht eine Sitzerhöhung. Im Gegensatz zum Kindersitz sind Sitzerhöhungen nicht mit einem eigenen Gurtsystem ausgestattet. Vielmehr dienen sie dazu, den Dreipunktgurt des Fahrzeugs so über den Kinderkörper zu führen, dass er zuverlässig schützt.
Sitzerhöhungen gibt es in drei verschiedenen Varianten. Bei einer einfachen Sitzerhöhung sitzt das Kind einfach etwas höher. Diese Variante bietet keinerlei Schutz im Bereich des Beckens, der Schulter oder des Kopfes. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Kind eventuell aus dem Gurt herausrutscht, da dieser nicht gesondert geführt wird. Sie sind zwar zugelassen, bieten aber wenig Schutz.
Etwas mehr Sicherheit bietet die zweite Variante, die Sitzerhöhung mit Gurtführung. Eine solche Sitzerhöhung verfügt über zwei Führungshörner, durch die der Beckengurt gesichert wird. Die Hörner verhindern, dass das Kind nach unten aus dem Gurt herausrutscht. Zudem wird so vermieden, dass der Beckengurt eventuell hochrutscht. Oberkörper und Kopf des Kindes werden jedoch nicht zusätzlich geschützt.
Am sichersten sind Sitzerhöhungen, die zusätzlich über eine Rückenlehne verfügen. Auch hier wird der Beckengurt durch zwei Führungshörner kontrolliert und an Ort und Stelle gehalten. Durch die Rückenlehne ist gewährleistet, dass auch der Schultergurt ordnungsgemäß verläuft. Die Kopfstütze mit seitlichen Ausbuchtungen schützt das Kind vor allem bei einem seitlichen Aufprall.
Für Kindersitze - und dazu zählen auch Sitzerhöhungen - gelten europäische Prüfnormen. Gültig sind die Normen UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04 sowie DIN-Norm UN ECE Reg. 129. Alle Kindersitze müssen einer dieser Normen entsprechen. Die Normen regeln auch, ab wann eine Sitzerhöhung ausreicht. Allerdings gelten je nach Norm unterschiedliche Kriterien.
Nach der Kindersitznorm UN ECE Reg. 44 ist das Gewicht des Kindes ausschlaggebend. Der Nachwuchs muss mindestens 15 Kilo auf die Waage bringen, damit er auf einer Kindersitzerhöhung im Auto mitfahren darf. Aktueller ist die Norm UN ECE Reg. 129. Hier spielt das Gewicht eine untergeordnete Rolle. Entscheidendes Kriterium ist die Größe des Kindes. Hier geben die Hersteller der Kindersitze an, welches Modell für welche Körpergröße geeignet ist.
Für Kindersitzerhöhung ohne Rückenlehne gelten seit 2017 neue Regeln für die Zulassung. Seitdem darf diese Variante nur für Kinder verwendet werden, die größer als 125 Zentimeter (1,25 Meter) sind und dabei mindestens 22 Kilo wiegen.
Die Antwort aus dieser Frage ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben für die Verwendung von Kindersitzen. Vorgeschrieben ist die Verwendung von Kindersitzen oder bei größeren und älteren Kindern von Sitzerhöhungen, solange die Kindersitzpflicht gilt. Diese endet erst, wenn das Kind entweder das Alter von 12 Jahren erreicht hat oder mindestens 150 Zentimeter (1,50 Meter) groß ist.
Erfüllt das Kind eine dieser beiden Bedingungen, ist ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung nicht mehr vorgeschrieben. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass eine solche Rückhaltevorrichtung nicht mehr sinnvoll wäre. Vor allem kleinere Kinder sollten im Auto weiterhin zumindest mit einer Sitzerhöhung gesichert sein, auch wenn sie schon zwölf Jahre alt sind. Bei geringer Körpergröße verläuft der Dreipunktegurt des Auto nicht richtig. Im Falle eines Unfalls könnten dadurch innere Organe verletzt werden.
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es keine gesetzliche Vorgabe, die das Mitfahren von Kindern auf dem Beifahrersitz verbietet. Auch Babys dürfen theoretisch schon vorne sitzen - allerdings nur im Kindersitz. Die Kindersitzpflicht endet, sobald das Kind 12 Jahre alt ist oder mindestens 1,50 Meter groß. Zu beachten sind also nur die Vorgaben, ab wann Sitzerhöhungen erlaubt sind. Ob diese nun auf der Rücksitzbank oder auf dem Beifahrersitz angebracht sind, spielt keine Rolle.
Wann darf man die Lichthupe einsetzen, wie verhält man sich bei Nebel auf der Fahrbahn und ab wann gilt das Tempolimit bei Nässe? Es gibt viele Verkehrsregeln und nicht alle sind jedem Autofahrer bekannt. Damit Sie sicher und legal auf der Straße unterwegs sind, hat EFAHRER.com Ihnen einige der Regeln zusammengefasst und erklärt:
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